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Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf ein Arbeitgeber kein generelles Handyverbot im Betrieb erlassen. Der Grund ist: Ein Handyverbot betrifft nicht das Arbeitsverhalten, das nicht der Mitbestimmung unterliegt. Vielmehr geht es um eine Frage der Ordnung im Betrieb. Hier ist immer der Betriebsrat anzuhören. So das ArbG München.

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  • @stefan.bachmann

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