Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.
Im Bundestag Beschäftigte verdienen nach Recherchen des ARD-Magazin "Report Mainz" teilweise so wenig, dass sie eine Aufstockung auf Hartz-IV-Niveau beantragen müssen. Betroffen sind Mitarbeiter von Drittfirmen, die für die gleiche Arbeit oft deutlich weniger Lohn erhalten als Festangestellte.