Vergangene Woche hatte ein Mord in Moskau fremdenfeindliche Ausschreitungen ausgelöst. Nun ist der mutmaßliche Mörder gefasst. Seine Behandlung wirft aber Fragen auf und die Aufarbeitung der Krawalle gerät ins Hintertreffen.
Oberverwaltungsgericht erklärt Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung, kaum vorstellbar ist jedoch, dass damit auch diese Praxis ein Ende haben wird.