Schlechte Nachrichten für viele Leiharbeiter: Selbst wenn sie jahrelang bei einer Firma eingesetzt werden, haben sie keinen Anspruch auf eine Festanstellung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter kritisierten allerdings Gesetzeslücken.
Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 %.