Der Mord an einem jungen Mann in Berlin gilt als Beleg für eine zunehmende Brutalität der Jugend. Das ist ein kollektiver Irrtum. Ebenso falsch ist der Ruf nach einem schärferen Jugendstrafrecht.
Oberverwaltungsgericht erklärt Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung, kaum vorstellbar ist jedoch, dass damit auch diese Praxis ein Ende haben wird.
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Prozess- und Beratungshilferechts. Weil die Kosten steigen, sollen die Grenzen für die kostenfreie Prozesskostenhilfe verschoben werden - zuungunsten der Betroffenen. DGB-Rechtsreferent Robert Nazarek zum Hintergrund des Gesetzes im Interview.