Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) veranstaltet am 1. und 2. März 2018 den 1. Bibliothekspolitischen Bundeskongress in Berlin. Verbandsmitglieder und Vertreter aus Politik, Bildung und Kultur sind dazu eingeladen, an Vorträgen und Diskussionsrunden zum Thema „Zugang und Teilhabe im digitalen Wandel“ teilzunehmen und miteinander über bibliothekspolitische Fragen ins Gespräch zu kommen. Der Bundeskongress wird in Kooperation mit und in der Staatsbibliothek zu Berlin stattfinden.
Das UrhWissG soll die bisherigen Regelungen des Urheberrechts konsolidieren und an die Bedürfnisse der Praxis anpassen. Welche Änderungen und Folgen hat das für Lehre, Forschung, Bibliotheken und Archive? Eine Übersicht.
Dieser Vorab-Auszug aus dem Buch "Bibliotheksurheberrecht" (Katja Bartlakowski, Eric Steinhauer, Armin Talke) befasst sich mit urheberrechtlichen Schrankenregeln, die im Laufe der Jahre 2014 und 2015 durch die Rechtsprechung neu ausgelegt wurden (der "elektronische Semesterapparat", § 52a UrhG und die "elektronischen Leseplätze", § 52b UrhG) oder neu in Kraft getreten sind (Regelungen über verwaiste (61ff UrhG) und vergriffene (§ 13d ff. UrhWG) Werke.