Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen. (Von Kai Biermann)
Der rechtswidrige und schlampig programmierte Staatstrojaner, den der CCC analysierte, stammt unter anderem von staatlichen Stellen in Bayern beziehungsweise vom Zoll. Das teilte der Anwalt eines Betroffenen mit. Bayerns Innenminister bestätigte dies.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Die Bundesregierung will das anonyme Bezahlen im Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten. Jeder der online bezahlt, soll sich künftig vorher ausweisen müssen, auch bei Kleinbeträgen.
Alle vom Verfassungsgericht befragten Experten sind sich einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten nicht zu verhindern ist. Auch das Justizministerium will Missbrauch nicht ausschließen.
Die Masche ist alt, simpel und effektiv. Wir haben sie in den Neunziger Jahren erlebt als der Sozialstaat verbal sturmreif geschossen wurde: „Soziale Hängematte“,„Fördern und fordern“, „Leistung muss sich wieder lohnen“. Wir erleben diese Strategie heute wieder, wenn Politiker auf die individuelle Freiheit zielen. Im Wesentlichen besteht sie aus vier Komponenten: Übertreibung, Verallgemeinerung, Perspektivwechsel, Wiederholung.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat einen Monat nach dem Bericht des UN-Sonderbeauftragten La Rue nun ebenfalls einen Bericht zur Meinungsfreiheit und den freien Informationsfluss im Internet veröffentlicht.