In vielen Unternehmen werden Beschäftigte von automatisierten Systemen gesteuert, am stärksten bei der Plattformarbeit. Der Einsatz dieser Systeme in Arbeitsverhältnissen ist rechtlich noch nicht umfassend geregelt. Erste Gesetz(entwürf)e sollen Arbeiter*innen zu ihrem Recht verhelfen.
Wer über Plattformen Geld verdient, kennt die meist schlechten Arbeitsbedingungen. Bald soll das selbstherrliche Vorgehen der Betreiber gestoppt und reguliert werden.
Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.
Die Tagelöhner von heute erhalten ihre Aufträge per Computer oder Smartphone: Essenslieferdienste wie Deliveroo, der Fahrdienst Uber oder „Amazon Mechanical Turk“ – sie alle setzen auf Gig Economy, Plattformökonomie und Crowdworking. Errungenschaften des Arbeitsrechts interessieren da kaum mehr.