Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig
Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
Ein Rückblick auf 2015 im Urheberrecht: Scheindiskussionen, Rechtsmissbrauch und der Untergang des Abendlandes. Die Diskussion ist weiterhin von überzogenen Beiträgen bestimmt, aber es kündigen sich gesetzliche Neuerungen an. In welche Richtung diese gehen werden, bleibt allerdings unklar.
Das Bundesjustizministerium will das Urhebervertragsrecht reformieren und Schöpfern nach fünf Jahren ein Rückrufrecht für gewährte Nutzungslizenzen einräumen. Die Buchbranche und Produzenten wehren sich dagegen.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.