Nach den massiven Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen formiert sich nun auch der Widerstand von Juristen. Sie plädieren für ein Vergütungssystem.
Der Netz-Protest gegen amerikanische Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (SOPA und PIPA) Anfang des Jahres zeigte Wirkung. Nun steht die nächste Nagelprobe ins Haus: Das ACTA-Abkommen geht in die entscheidende Phase und das Netz läuft erneut Sturm. Für den 11. Februar sind hunderte Demonstrationen geplant.
Gesetzesvorlagen wie ACTA behaupten, sie wollten Urheber schützen, dabei geht es nur um antiquierte Geschäftsmodelle. Das erinnert stark an die „Locomotive Acts“ im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts – und könnte doch viel mehr Schaden anrichten.
Interview mit Lars Klingbeil Das neue internationale Handelsabkommen ACTA erregt derzeit die Gemüter im Netz. Denn es wird befürchtet, dass zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Freiheit im Internet eingeschränkt wird und Provider zu
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Die EU-Kommission beklagt in einem neuen Bericht, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten noch keine Daten geliefert hat, die die Notwendigkeit der Maßnahme stützen.
Obwohl der Verfassungsschutz ersichtlich versagt hat, wird auf politischer Ebene über eine Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden noch nicht einmal ernsthaft diskutiert.
Keine Partei stößt auf so viel Misstrauen wie die Berliner Piraten. Dabei haben sie jede Menge gute Ideen für die Politik der Zukunft. Sie müssen bloß durchhalten.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.
Allein die jährliche „Generallizenz“ für den DigiTask-Trojaner kostet rund 200.000 Euro. Die Bundesregierung hält Geschäftsbeziehungen zu weiteren Herstellern von Überwachungssoftware für "grundsätzlich geheimhaltungsbedürftig"
Der Verfassungsrechtler Martin Kutscha hat große Zweifel daran, dass der Regierungsentwurf zur Verlängerung von Befugnissen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
BKA und Zoll konnten gar nicht sicher wissen, was der Staatstrojaner kann und was nicht. Sie haben den Quellcode nie gesehen, also auch keine Kontrolle über die Software.
Die Enttarnung des Staatstrojaners ist eine gewaltige Zäsur. Wer heute regiert, herrscht auch mit Code. Welche Instanz kontrolliert den mächtigen Text? (Von Frank Schirrmacher)
Wie der Staatstrojaner zerlegt wurde: Die Hacker vom Chaos Computer Club haben die Überwachungssoftware gefunden, analysiert – und gehackt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Trojaner kann unsere Gedanken lesen und unsere Computer fernsteuern. (Von Frank Rieger)
Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen. (Von Kai Biermann)