Über Gerechtigkeit und Nächstenliebe reden die Kirchen gern und viel. Doch viele ihrer Mitarbeiter vermissen genau diese Tugenden, wenn es um die Bedingungen an ihren Arbeitsplätzen geht.
Ein Urteil der Erfurter Richter hat zwei Schlussfolgerungen ausgelöst: Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Richter lockern kirchliches Streikverbot“, während die Frankfurter Allgemeine Zeitung behauptet: „Kirchen können Streiks ausschließen“. Haben die Richter ein Urteil gefällt, das nur Gewinner und keine Verlierer kennt? Von Friedhelm Hengsbach SJ, Nell-Breuning Institut