Mehrere Nationen und Staatengemeinschaften haben sich auf Ebene der Weltorganisation für geistiges Eigentum auf einen Entwurf für eine Initiative zur Verbesserung des Zugangs von Blinden zu geschützten Werken geeinigt.
Seitdem wir heute Morgen über den Schultrojaner berichtet haben, der genau genommen kein richtiger Trojaner ist, sondern eine Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (Was nicht ganz so griffig klingt), gibt es zwar hunderte Verlinkungen von Twitter, Blogs, Facebook und Google+, aber so gut wie keine Berichterstattung in klassischen Medien.
Das Bundesjustizministerium will dem Prinzip "Fair use" als Ergänzung zu den bestehenden Nutzerfreiheiten mehr Gewicht geben, eine Regelung für verwaiste Werke vorlegen und das Urheberwahrnehmungsrecht flexibilisieren.
Nach dem Völkerrechtsabkommen zum Schutz audiovisueller Darbietungen soll der Ständige Ausschuss für Urheber- und verwandte Rechte bis zum kommenden Mittwoch den Fahrplan für weitere Abkommen festklopfen.
Gesetzliche Ausnahmeregelungen, offene Lizenzen und eine Kurswende bei internationalen Verträgen gehören zu den Empfehlungen, die ein Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte aufzählt.