Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission eine Stellungnahme geschickt, in der sie den Stand der koalitionsinternen Gespräche über die Protokollierung von Nutzerspuren nachzeichnet. Auch die Industrie hat sich eingeschaltet. Die EU-Frist verstreicht.
Einen sehr guten Kommentar von Isabel Schayani zur Neonazi-Datei gestern in den Tagesthemen hat Anne Roth gebloggt: Hier ist das Transcript Innenminister Friedrich hat die Neonazi-Datei als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen rechte Gewalt bezeichnet.
Wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Terroranschlägen? Ein Gutachten zieht den angeblich so großen Nutzen der Maßnahme in Zweifel. Doch die Studie, die an diesem Freitag dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgelegt wird, zeigt auch gravierende Schutzlücken auf. (Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe)
Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.
Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Die SPD duldet im Koalitionsvertrag nun doch eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten. Ihr Parteichef versucht mit einer Lüge, diese Entscheidung zu rechtfertigen.
Der EuGH hat die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dass es höchstwahrscheinlich zu einer Neuauflage kommen wird, zeigt ein Blick in die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren lässt nach Ansicht von Kritikern viele Fragen offen.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Schildkröten haben eine Eigenart: sie halten sich für so breit, wie ihr Kopf ist. Wenn der irgendwo hindurchpasst, versuchen sie mit aller Macht, hindurchzukommen, egal, wie breit der Panzer auch ist. Und genau daran erinnert mich die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem <em>SWR</em> liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. <em>Von Nick Schader.</em>
Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.