Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem <em>SWR</em> liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. <em>Von Nick Schader.</em>
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Ermittler haben mehr als 30.000 Datenspuren potenzieller Anbieter und Konsumenten von Darstellungen von Kindesmissbrauch gefunden. Medial wurden daraus schnell "30.000 Tatverdächtige".
Vorschriften in Belgien, Frankreich und Großbritannien zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren verletzten das EU-Recht, erklärt ein Topjurist vom EuGH.
Auch wenn die Software eine verdächtige E-Mail mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% als verdächtig einstuft, sorgt die Masse der “false positives” – der fälschlicherweise ebenfalls als verdächtig eingestuften, eigentlich aber harmlosen E-Mails – für eine eher unbefriedigende Situation, in der die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei einem konkreten Treffer tatsächlich um einen Kriminellen oder Terroristen handelt, deutlich unter 1% fällt.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.
Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Auf den islamistischen Faschismus, dessen Wirken wir in Europa gerade erleben, wissen Politik und Behörden nur eine Antwort. Und die ist falsch. Das lässt sich mit ein paar sehr klaren Zahlen belegen.
Der SPD-Rechtspolitiker Christian Flisek geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "nicht komplett kassieren wird".
Schildkröten haben eine Eigenart: sie halten sich für so breit, wie ihr Kopf ist. Wenn der irgendwo hindurchpasst, versuchen sie mit aller Macht, hindurchzukommen, egal, wie breit der Panzer auch ist. Und genau daran erinnert mich die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren lässt nach Ansicht von Kritikern viele Fragen offen.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung führen seit Jahren, mit gewissen Modifikationen, immer dieselben Argumente ins Feld. Grund genug, die gängigsten Begründungsansätze einmal zusammenfassend unter die Lupe zu nehmen.
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Der EuGH hat die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dass es höchstwahrscheinlich zu einer Neuauflage kommen wird, zeigt ein Blick in die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung.
Tausende Porno-Gucker erhalten peinlich Post vom Abmahn-Anwalt. Ein starkes Stück, sicherlich, doch nicht der eigentliche Punkt: Empörend ist vielmehr, dass den Deutschen ihre kritische Geisteshaltung bezüglich Datenschutz abhanden gekommen ist.
Die SPD duldet im Koalitionsvertrag nun doch eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten. Ihr Parteichef versucht mit einer Lüge, diese Entscheidung zu rechtfertigen.
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Widerspricht die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta? Diese Bedenken hat der österreichische Verfassungsgerichtshof und legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der EU‐Grundrechtecharta vor.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission eine Stellungnahme geschickt, in der sie den Stand der koalitionsinternen Gespräche über die Protokollierung von Nutzerspuren nachzeichnet. Auch die Industrie hat sich eingeschaltet. Die EU-Frist verstreicht.
Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Terroranschlägen? Ein Gutachten zieht den angeblich so großen Nutzen der Maßnahme in Zweifel. Doch die Studie, die an diesem Freitag dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgelegt wird, zeigt auch gravierende Schutzlücken auf. (Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe)
Einen sehr guten Kommentar von Isabel Schayani zur Neonazi-Datei gestern in den Tagesthemen hat Anne Roth gebloggt: Hier ist das Transcript Innenminister Friedrich hat die Neonazi-Datei als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen rechte Gewalt bezeichnet.
Die EU-Kommission beklagt in einem neuen Bericht, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten noch keine Daten geliefert hat, die die Notwendigkeit der Maßnahme stützen.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.