Der OVG-Beschluss zeigt Wirkung: Die Bundesnetzagentur will die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Providern vorerst nicht durchsetzen. Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone verzichten nun auf die Speicherung. Die CSU ist empört.
Es tritt ein, wovor Aktivisten immer gewarnt haben: Die Bundesregierung will die Liste der Delikte verlängern, bei deren Verfolgung Vorratsdaten abgefragt werden dürfen.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.
Der Bundesverkehrsminister will Haftungsfragen des automatisierten Fahrens mit einer Blackbox klären lassen, die Fahrzeugdaten speichern soll. Gegenüber heise online kritisierten mehrere zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Pläne.
Die Tagesschau berichtet unter dem Titel „Gutachten zieht Gesetz in Zweifel“ über eine rechtliche Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in der die Vorratsdatenspeicherung in den Blick genommen wird. Demnach sei das deutsche Gesetz europarechtswidrig. Die Wissenschaftler hätten darin festgestellt, dass die gesetzliche Regelung in Deutschland mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht in Einklang zu bringen sei.
Obwohl der Europäische Gerichtshof zum wiederholten mal gegen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, geben sich Befürworter unbeeindruckt. Das eigene Gesetz sei nicht betroffen, meint etwa die Union.
Mit seinem neuen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (
C-203/15 v. 21. Dezember 2016) – unterstreicht das höchste Gericht der Europäischen Union die Bedeutung der Grund- und Bürgerrechte.
EuGH, Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 21. Dezember 2016 -- C-698/15 -- ECLI:EU:C:2016:970. -- Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.