Der OVG-Beschluss zeigt Wirkung: Die Bundesnetzagentur will die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Providern vorerst nicht durchsetzen. Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone verzichten nun auf die Speicherung. Die CSU ist empört.
Es tritt ein, wovor Aktivisten immer gewarnt haben: Die Bundesregierung will die Liste der Delikte verlängern, bei deren Verfolgung Vorratsdaten abgefragt werden dürfen.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.