Digitalcourage und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ziehen mit fast 20 Mitbeschwerdeführern und 30.000 Unterstützern vors Bundesverfassungsgericht, um die Protokollierung von Nutzerspuren zu stoppen.
In einem neuen Verfahren vor dem EuGH zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat sich der Generalanwalt nicht generell gegen eine Pflicht zur Datensammlung ausgesprochen. Er fordert aber enge Grenzen. Die Richter müssen dieser Einschätzung nicht folgen.
Deutsche Telekommunikationsfirmen befürworten eine Initiative der Bundesnetzagentur, mit der diese eine Art Outsourcing der Vorratsdatenspeicherung ins Spiel gebracht hat. Prinzipiell solle es möglich sein, das vollständige System zum Protokollieren von Nutzerspuren nebst Abfrageschnittstelle für Sicherheitsbehörden oder Einzelkomponenten davon an einen "Erfüllungsgehilfen" im Inland einschließlich der damit zusammenhängenden Aufgaben auszulagern, meint die Regulierungsbehörde.
Der Bundesverkehrsminister will Haftungsfragen des automatisierten Fahrens mit einer Blackbox klären lassen, die Fahrzeugdaten speichern soll. Gegenüber heise online kritisierten mehrere zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Pläne.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.
Mit seinem neuen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (
C-203/15 v. 21. Dezember 2016) – unterstreicht das höchste Gericht der Europäischen Union die Bedeutung der Grund- und Bürgerrechte.
Die EU-Kommission und die Mitgliedsländer haben offenbar keine Bedenken gegen den Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Die strengen Auflagen können so bald in Kraft treten.
Das Bundesverfassungsgericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", der es rechtfertigen würde, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.
Dem früheren BND-Präsident Gerhard Schindler gehen die Pläne für neue Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes nicht weit genug. Staatsrechtler machten bei einer Anhörung dagegen große Schwächen in dem Vorhaben aus.
Verglichen mit den Erkenntnissen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss fällt beim geplanten BND-Gesetz auf: Bislang illegale Aktivitäten und fragwürdige Rechtsauffassungen des BND sollen legalisiert werden – als wären Untersuchungsausschuss und verfassungsrechtliche Bedenken nie gewesen.
Die Tagesschau berichtet unter dem Titel „Gutachten zieht Gesetz in Zweifel“ über eine rechtliche Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in der die Vorratsdatenspeicherung in den Blick genommen wird. Demnach sei das deutsche Gesetz europarechtswidrig. Die Wissenschaftler hätten darin festgestellt, dass die gesetzliche Regelung in Deutschland mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht in Einklang zu bringen sei.
Der OVG-Beschluss zeigt Wirkung: Die Bundesnetzagentur will die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Providern vorerst nicht durchsetzen. Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone verzichten nun auf die Speicherung. Die CSU ist empört.
Obwohl der Europäische Gerichtshof zum wiederholten mal gegen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, geben sich Befürworter unbeeindruckt. Das eigene Gesetz sei nicht betroffen, meint etwa die Union.
Es tritt ein, wovor Aktivisten immer gewarnt haben: Die Bundesregierung will die Liste der Delikte verlängern, bei deren Verfolgung Vorratsdaten abgefragt werden dürfen.
EuGH, Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 21. Dezember 2016 -- C-698/15 -- ECLI:EU:C:2016:970. -- Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Der BND darf künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln, also etwa Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen. Der Bundestag hat dem nun zugestimmt.
Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf.