Wallonien lässt die westliche Welt zappeln – und wird dafür je nach politischem Standpunkt des Betrachters als einzig aufrechtes gallisches Dorf besungen oder als eigennützige Erpresserbande geschmäht. Stutzig macht jedoch die prompte Reaktion, man hätte CETA besser doch nicht als „gemischtes Abkommen“ einstufen sollen, sondern als Abkommen zwischen der EU und Kanada ohne direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten. Rechtlich ist diese Reaktion höchst bedenklich.
Ein Bündnis will das Freihandelsabkommen mit Kanada stoppen und mit 25 000 Unterschriften ein Volksbegehren erlangen. Zunächst aber kommt es dafür auf das Wetter an.
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger ist gegen ein Mitspracherecht für nationale Parlamente bei Ceta und facht damit den Streit um den Umgang der EU mit dem Freihandelsabkommen an.
Kehrtwende in Brüssel: Nationale Parlamente dürfen über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen. Das könnte zum Aus für CETA führen. Vorher aber könnten Teile davon in Kraft treten.
Der Zwist um die Freihandelsabkommen bringt die Grünen in Bredouille. Auf Bundesebene unterstütze sie den Protest – im Südwesten werbe sie für Ceta und TTIP, rügt die Linkspartei. „Wir dürfen den Grünen die Verarschung der Leute nicht durchgehen lassen“, betont Landesgeschäftsführer Strasdeit.
Der Wirtschaftsminister und Vizekanzler hatte am lautesten gepoltert, im Streit um das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Nun will er den Bundesrat mitentscheiden lassen. Das könnte den Todesstoß für CETA bedeuten.
Die Regierungen haben der Kommission den Auftrag gegeben, ein gemischtes Abkommen zu verhandeln. Sie hat nicht die Kompetenz, am Ende zu sagen, das, was sie ausgehandelt hat, sei ein EU-only-Abkommen. Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV, der die Abänderung von Gesetzen regelt, für die die Kommission das Vorschlagsrecht hat. Diese kann der Rat vor Weiterleitung an das EU-Parlament tatsächlich nur einstimmig abändern. Das, so die Kommission gelte nun auch für die Einschätzung der Kommission zur Rechtsnatur von CETA.
Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages?
Mitten im Brexit-Ärger wackelt plötzlich das Freihandelsabkommen mit Kanada. Warum ist die Aufregung darüber in Deutschland so groß? Und was hat das mit TTIP zu tun? Der Überblick.
Die EU-Kommission hat noch keine formale Entscheidung getroffen, ob das Freihandelsabkommen mit Kanada in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte nach dem EU-Gipfel gestern (Dienstag): „Wir müssen zwischen CETA und TTIP unterscheiden. Bei CETA sagen die meisten der Kollegen, dass dies ein gemischtes Abkommen sein sollte. Darüber müssen wir nachdenken, auch wenn wir aus rechtlichen Gründen der Auffassung sind, dass es sich um eine alleinige EU-Vereinbarung handelt – aber das werden wir in den nächsten Tagen sehen.“