Abstract
Der Bundestag hat a, 16.10.2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider werden unter anderem dazu verpflichtet, Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten aus der Nutzung von Mobildaten werden 4 Wochen lang gespeichert.
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