Abstract
MG 2007-03-26
In erster Linie ein Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben VIII
Vor dem Hintergrund vermehrten Gassenbettels VII
Appell zur Bündelung der Kräfte, Kritik an den vereinzelt wirksamen Privatvereinen VII; V
Lob der Ärbeitsbeschaffungsmaßnahmen" Ludwigs I. VI
Gesetzliche Regelungen: 1816, 1833 IVf.
Regelung von 1816:
verpflichtet Gemeinden zur Sorge für ihre Armen: Einrichtung der Armenverwaltung - in den Städten: Armenpflegschafts-Räthe 7f.
MG: Vor diesem Hintergrund nochmals interessant die Einschätzung (von wem stammte sie - jeder Armenbezirk wurde für ein Gefängnis gehalten! - die Rede 1856 anlässlich der Reform des DbWes!!), dass die Sorgepflicht der Gemeinden - die damit überfordert waren, wesentlichen Anteil an der Abchließung der Gemeinden hatte, mit all deren Folgen: illegale oder halblegale Aufenthalte, Verweigerung der Eheerlaubnis, uneheliche Kinder, moralische Diskreditierung etc.
Aufgaben:
Armenbeschreibung, Almosen-Vertheilung,
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