Abstract
Am 1. Februar 2000 ist die Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV, 1) in Kraft getreten. Ziel der
Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor schäd licher oder
lästiger nichtionisierender Strahlung. Zu diesem Zweck werden
für den niederfrequenten Bereich zwei Grenzwerte festgelegt:
Der lmmissionsgrenzwert1 (IGW, 2) und der Vorsorgewert, der
.i.luch als Anlagengrenzwert2 (AGW, 3) bezeichnet wird. Am
e eispiel eines Freiluft-Unterwerkes der Azienda Elettrica Ticinese
AET sollen die einfachen Überprüfungs- und Rechenmöglichkeiten
mit modernen EDV-Werkzeugen aufgezeigt werden.
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