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Satzungen des Unterstützungs-Vereins der herrschaftlichen Dienerschaft in der königlichen Haupt- und Residenzstadt München: Druck von J. Deschler in der Vorstadt Au

. (1853)

Abstract

MG 2007-07-26 laut einem Reskript (Abdruck der Abschrift): RegObb, KdI, Graf Reigersberg, Präsident an PD-M vom 11.11.1852, Ustg-V der herrsch. Diener betr. wurden folgende Bestimmungen geändert: Beschlossen in der GenVers am 9.6.1852 kgl. PolKom Boshart Vorstand: Georg Koetzl Kassier: Lorenz Stuhlmüller Sekretär: Jos. Johann Nep. Grasser Im Ausschuss: Friedr. Klein, Simon Huber, Karl Sohns, Martin Schuster, Rochus Handl, Jospeh Siegner, Johann Zellner 16 weitere ord. Mitglieder anwesend § 6, 7, 9 keine Ansprüche auf Rückvergütung von Leistungen mehr bei Rückständen im Gegenteil: gerichtliche Ainklagbarkeit § 17 Ehe von Mitglied mit Mitgliedswittwe: keine Nachzahlung wie bisher, aber auch Ende der Pension der Wittwe vom Trauungsmonate an, selbst wenn Mitglied über 59 § 24 es kann auf einen Anspruch dessen man evtl. wegen einer eigenen Pension oder ausreichender Ersparnisse nicht bedarf) nun auch zu Gunsten ärmerer Mitglieder ganz oder teilweise verzic

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