Umgehung technischer Schutzmaßnahmen von Medienangeboten
Rechtmäßige Nutzung von Streaming-Technologie und Wirksamkeit des RTMPE gem. § URHG § 95a UrhG
Dieser Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit es sich bei der Verwendung eines Stream-Recorders um eine unrechtmäßige Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen i.S.d. § URHG § 95a UrhG handelt. Ein solches Programm kann per Stream bereitgestellte Videos, die nicht zum Abspeichern bestimmt sind und das RTMPE (Encrypted Real Time Messaging Protocol) nutzen, dennoch herunterladen und auf der Festplatte des Nutzers speichern.
Einer Rechtswidrigkeit wird entgegengehalten, dass der Algorithmus zwar ebenso wie SSL eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liefere, aber keinerlei Sicherheit oder Authentifizierung biete, es sich folglich bei RTMPE nicht um eine wirksame Schutzmaßnahme handle. Insoweit wird im Folgenden eine Untersuchung des RTMPE sowie eines Stream-Recorders unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § URHG § 95a UrhG vorgenommen.
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%A Heinemeyer, Dennis
%A Kreitlow, Matthias
%D 2013
%J Multimedia und Recht
%K 2013 Urheberrecht
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Rechtmäßige Nutzung von Streaming-Technologie und Wirksamkeit des RTMPE gem. § URHG § 95a UrhG
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Einer Rechtswidrigkeit wird entgegengehalten, dass der Algorithmus zwar ebenso wie SSL eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liefere, aber keinerlei Sicherheit oder Authentifizierung biete, es sich folglich bei RTMPE nicht um eine wirksame Schutzmaßnahme handle. Insoweit wird im Folgenden eine Untersuchung des RTMPE sowie eines Stream-Recorders unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § URHG § 95a UrhG vorgenommen.
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