Abstract

Handelsübliche Software wurde kopiert und auf CDs gebrannt und vermarktet. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt weil der Täter geständig war - heute undenkbar. Urteil des Amtsgericht Velbert vom 26.11.1997 mit Aktenzeichen E 24 Ls 24 Js 155/96.

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