In wissensintensiven Berufen gehört eine freie Arbeitszeiteinteilung zum Alltag vieler Beschäftigter. So erhalten diese einerseits mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Freizeit und Beruf; andererseits verschwimmt die strikte Trennung der beiden Bereiche. Steht diese gängige Praxis mit der aktuellen Gesetzeslage im Einklang oder sind gesetzliche Änderungen notwendig? Es wird zunächst beleuchtet, ob sog. Wissensarbeiter als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes anzusehen sind und ob sich ihre erweiterte berufsbezogene Erreichbarkeit als Arbeitszeitform des Arbeitszeitgesetzes fassen lässt. Von den gefundenen Ergebnissen ausgehend wird eine alternative Lösung zum Umgang mit der Ruhezeitenregelung des § 5 Abs. 1 ArbZG aufgezeigt
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