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˜Dieœ Verantwortung des ärztlichen Leiters einer Kreis-Hygieneinspektion bei der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Kontrolle zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften, Grundsätze und Normative auf dem Gebiet der Hygiene in allen gesellschaftlichen Bereichen eines Landkreises

. Akademie für Ärztliche Fortbildung der DDR Berlin, (1982)

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