Abstract
Ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ist längst überfällig. Das verdeutlichen Vorkommnisse aus den letzten Jahren, bei denen Daten von Arbeitnehmern in unzulässiger Weise verwendet wurden. Eine umfassende gesetzliche Regelung gibt es aber immer noch nicht. Deshalb soll hier erläutert werden, welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen - auch ohne eigene gesetzliche Regelung - für den Umgang mit den personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer bestehen.
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