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Das Jugendamt: Ein Amt wo Kinder Recht bekommen

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Jugendhilfe, (2000)

Abstract

Der Beitrag stammt aus dem Jahre 2000 und setzt sich sorgenvoll mit den Auswirkungen der Verwaltungsreformen auf die Verfasstheit und Arbeitsweise der Jugendämter auseinander. Er stellt dafür einen kurzen Blick in Geschichte der Jugendämter gegenüber und fokussiert dabei auf den Umstand, dass die Jugendämter keine klassischen Behörden "im Rahmen der Tradition preußischer Verwaltung" waren , sondern auch aus der Innovationskraft sozialer Bewegungen entstanden ist. (Müller, 2000, S. 304). Damit spricht er die Ideen der Reformbewegungen und entstehenden Sozialarbeit in er Zeit nach dem ersten Weltkrieg an. Besonderheit war die kooperative Amtsspitze, die sich aus "einer verbeamteten Person und einem ehrenamtlichen Gremium von Frauen und Männern" zusammensetzte, "welche in der Jugendarbeit erfahren sein sollten (Jugendhilfeausschuss)".(Müller, 2000, S.304) Dieser Aufbau zeigt, dass das Jugendamt immer schon aus hierarchisch orientierten Verwaltungskräften und Menschen aus sozialen Bewegungen unterschiedlicher Ausprägung (von autonomen Jugendgruppen bis zu Pädagoginnen aus dem Straffvollzug) bestand, was immer auch zu Reibungen und Kommunikationsschwierigkeiten führte (vgl. Müller, 2000, S.304). Diese Schwierigkeiten (zwischen Kommunitaristen und Subsidiaristen) bezogen sich schon damals u.a. auf die Frage, wie viele Aufgaben ein Jugendamt in die eigenen Hände nehmen und wie viele es an freie Träger auslagern sollte. Dennoch stellt diese Grundanlage des Jugendamtes für den Autor eine im Sinne der Interessen von Kindern und Jugendlichen positive und erhaltenswerte Eigenart der Jugendämter dar. Der Autor sieht hier aktuell einen enormen Druck auf die kommunalen Jugendämter, sich organisatorisch zu modernisieren, wobei diese Modernisierung für ihn eher mit einer Verschlankung verbunden ist und er befürchtet, dass die Jugendämter zunehmend gezwungen werden, nur noch Verwaltung zu sein und damit ihre Möglichkeiten, nachhaltig die Interessen der jungen Generation gegenüber der Gesellschaft zu vertreten, zunehmend einbüßen. Er sieht die Gefahr, dass diese Entwicklung zum Zurücktreten von Schutzansprüchen der Bürger, hier der Jugend, gegenüber dem Staat führen (vgl. Müller, 2000, S. 306).

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