Abstract
Autorenabstract:Die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat gilt als eine der wichtigsten sozialpolitischen Innovationen seit Bestehen der Europäischen Union (EU). Im Jahre 1994 wurde sie verabschiedet, seit April 2004 läuft ein Revisionsverfahren mit noch offenem Ausgang. Während der europäische Gesetzgeber wenig Initiative zeigt, den Forderungen der Gewerkschaften nach einer raschen Gesetzesnovelle nachzukommen, erstreiten immer mehr Arbeitnehmervertretungen vor den Gerichten erweiterte Mitspracherechte. Viele dieser Urteile sind in Frankreich ergangen und in der deutschsprachigen Öffentlichkeit nur wenig bekannt.
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