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Grundzüge der Verfassung und Vermögens-Verwaltung der Stadtgemeinde München: Mit besonderer Rücksicht auf die dem Magistrate durch das Gemeinde-Edikt vom Jahre 1818 zugewiesenen Verwaltungszweige

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Weiß, München, (1845)

Abstract

MG 2007-03-22 Verwaltung - Periodisierung 1-2 -1802 Obersvanzen, in M. teilweise schrfl. fixierte Wahlordnungen als Folge des Streits mit den Herzögen 1802-1808 Edikt vom 31.12.1802: Trennung der Justizverwaltung vom Magistrat Einsetzung fürstlicher Richter Pol-Ämter mit fürstl. Kommissarien: den Stadtrath kontrollierende Beamte 1808-1818 Munizipal-Verfassung durch Edikt v. 24.9.1808 1818-1868 Gemeindeedtik v. 17.5.1818; revidiert im Jahre 1834 theilweise Selbstständigkeit der Gemeinden in der Verwaltung ihres Vermögens und ihrer gemeindlichen Verhältnisse detailliert auf 3-34

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