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Einführung eines DSGVO-konformen Videokonferenzsystems in hessischen Schulen. Projektergebnisse des ZEVEDI Ad hoc-Vorhabens „Wechselkosten zum DSGVO-konformen VC-System des Schulportals Hessen“

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Forschungsbericht, volume 13. Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik‐Gestaltung (ITeG), Kassel, (2023)
DOI: 10.17170/kobra-202303207659

Abstract

Die Pandemie hat zu einem abrupten Umstellen des Präsenz‐Schulbetriebs auf Online‐Lehre gezwungen. Man könnte auch von einem Digitalisierungszwang sprechen. Nach der Pandemie gilt es zu analysieren, was gut und bewahrenswert ist und was verändert werden muss – aus unterschiedlichsten Gründen. Zudem gilt es diese Phase, die 2020 mit Notmaßnahmen begann, als Chance zu begreifen, und das Momentum für mehr und gute digitale Lösungen zu nutzen. In Hessen (und darüber hinaus) gilt es nun zukunftsfähige Infrastrukturen für Schulen zu entwickeln. Diese sollen gutes Lehren und Lernen für Schüler: innen, Lehrende und Eltern ermöglichen und damit den klassischen Präsenzunterricht erweitern, anreichern und insgesamt wirksamer machen. Zugleich sollten alle Beteiligten beim Aufbau solcher Infrastrukturen und darauf aufbauender Anwendungen verstehen, dass es auch darum gehen muss, Lösungen zu erarbeiten, die die digitale Souveränität stärken. Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. // 1. Ebenso gehört digitale Souveränität zu den Leitbildern des digitalen Wandels in Europa: Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Softwarelösungen zu nutzen, die ihre Grundrechte – Datenschutz gemäß europäischem Recht und informationelle Selbstbestimmung – respektieren. Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes liegt digitale Souveränität vor, wenn die verantwortlichen Stellen informationstechnische Systeme und Dienste nutzen, die ihnen ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. // 2. Es gilt also abzuwägen, ob bspw. die Vorteile von Consumer Software, die oftmals hohe Gebrauchstauglichkeit gepaart mit hoher Bekannt‐ und Vertrautheit bei vielen Nutzern die Nachteile durch fehlende Einhaltung von Datenschutzvorgaben, mangelnder Rechtssicherheit oder dem Untergraben digitaler Souveränität überwiegen. Darüber hinaus wird aber allzu oft übersehen, dass mehr als die o.g. Technologiewahl insbesondere auch die zielgerichtete organisationale Einführung und die Einbettung der IT in Arbeitsprozesse, Strukturen und soziale Kontexte massgeblich zum Erfolg beitragen. Erfolg ist hierbei zu messen in art‐ und sachgerechter, freiwilliger und intensiver Nutzung von Softwarelösungen in Lehr‐ und Lernprozessen. Es geht also auch um den organisationalen Einführungsprozess in hessische Schulen und das Unterstützen und Befördern der individuellen Aneignung der neuen Softwarelösungen bei allen Anspruchsgruppen. Denn nur wenn Software genutzt wird, entfaltet sich ihr potenzieller Nutzen. Ziel unseres Vorhabens ist daher, diese Zieldefinition nicht aus den Augen zu verlieren und alle Akteure dabei zu unterstützen, die Einführung von Videokonferenzsoftware an hessischen Schulen zu befördern und insbesondere auch am Erreichen dieses Ziels zu messen.

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  • @ls_leimeister

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