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Neustrukturierung von Betriebsratsgremien nach § 3 BetrVG : Analyse und Handlungsempfehlungen

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Betriebs- und Dienstvereinbarungen Bund-Verlag, Frankfurt am Main, (2008)

Abstract

Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 ist auch § 3 BetrVG neu gefasst worden. Tarifvertrags- und Betriebsparteien können seitdem Betriebsratsstrukturen besser an bestehende Unternehmensstrukturen anpassen. Durch Restrukturierungen konnte es beispielsweise passieren, dass dem Betriebsrat die entscheidungsbefugten Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite abhanden kamen. Mit der Neufassung des § 3 BetrVG wurde die starre Anbindung des Betriebsrats an den Betrieb gelöst und die Gestaltungsmöglichkeiten der beteiligten Kollektivparteien vor Ort wurden verbessert. Wird dieses Thema auch nicht so häufig diskutiert, so ist es doch im Hinblick auf die Organisation von Betriebsratsstrukturen sehr relevant. Wichtige Details enthält daher diese Auswertung von 21 Vereinbarungen; darunter Betriebsvereinbarungen und vor allem Haustarifverträge aus den Jahren 2002-2006. Inzwischen liegen erste Erfahrungen vor, wie Interessenvertretungen § 3 BetrVG nutzen, wenn es z.B. um Neustrukturierung von Betriebsräten, Einrichtung von Spartenbetriebsräten oder unternehmenseinheitlichen Betriebsräten geht. Die Analyse macht deutlich, welche Regelungen die Vertragsparteien treffen und wo ggf. noch Rechtsunsicherheiten in der Vereinbarungspraxis existieren.

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