Abstract
Stromversorgung, Telekommunikation, Bildschirme und Mobiltelefone
nehmen im täglichen leben immer mehr Raum in Anspruch. Die von
ihnen erzeugten elektromagnetischen Felder sind mess- und manchmal
auch spürbar. Weniger gut greifbar sind die davon ausgehenden Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen, was die Rechtssetzung und die
Rechtsprechung vor beträchtliche Probleme stellt. In der Schweiz enthält
das 1983 geschaffene Umweltschutzgesetz (USGJ zwar einzelne Bestimmungen
über nichtionisierende elektromagnetische Strahlen, der Erlass
von Grenzwerten steht aber noch aus. Eine bundesrätliche Verordnung
dazu ist in Sicht. Sie dürfte der zur Zeit herrschenden Rechtsunsicherheit
weitgehend abhelfen.
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