Abstract
2006-11-08 Eher essayistisch im Stile als wissenschaftlich, der geschichtliche Teil endet bei den letzten Verordnungen für Dienstboten im 18. Jh. (SP: Nürnberg 1741), der zweite Teil sieht auf die Rechtslage im beginnenden 20. Jh; das 19. Jh und auch die DBO von 1781 bleiben ausgespart.
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