Rücktritt oder nicht: Der Verteidigungsminister taugt nicht mehr als Vorbild. Den Wissenschaftsbetrieb hat er im Vorbeigehen beschädigt, kommentiert Meike Fries.
Ein "armes Doktorandenwürstchen" - so nennt Deutschlands engagiertester Plagiatsjäger den Verteidigungminister. "Es sieht sehr nach Copy und Paste aus", urteilt eine Kollegin über dessen Doktorarbeit. Verliert Guttenberg jetzt seinen akademischen Grad?
In Deutschland wird ein Großteil der Wissenschaft und Wissensproduktion durch die öffentliche Hand finanziert. Während die privatwirtschaftliche Aneignung und Nutzung des produzierten Wissens erwartet wird, sind die wissenschaftlichen Publikationen aber nur selten für den Steuerzahler frei verfügbar. Das muss sich ändern!
Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden.
Die Regelungen des Urheberrechts entscheiden mit darüber, wie der Zugang zu Bildung und Wissen in Zukunft aussehen wird. Doch während neue Möglichkeiten der offenen Verfügbarkeit entstanden sind, dient es oft als Mittel für Verknappung und Verbote. Dieses Dossier sammelt Beiträge zur Rechtslage, über Initiativen für einen offenen Zugang und Ideen für eine Neuausrichtung.
Ein großer Teil der wissenschaftlichen Leistungen wird von befristet oder prekär Beschäftigten erbracht. Das schadet der Wissenschaft auf vielen Ebenen
Als Informationsquelle ist das Internet schnell, vernetzt und für jeden zugänglich. Bibliotheken stehen hingegen für Dauer, Ordnung und Konzentration. Doch welchen Wert haben diese Eigenschaften im 21. Jahrhundert? Eine Spurensuche im Netz und in altehrwürdigen Gemäuern.
Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Landesverfassung NRW ergeben sich schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das nordrhein-westälische Hochschulgesetz. Ein Aufsatz, der die undemokratische, die Selbstverwaltung der Hochschule aushebelnde Praxis des Hochschulrats an einer Hochschule exemplarisch schildert und der zum Ergebnis kommt, dass die Befugnisse dieses Entscheidungsgremiums weder mit dem Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz noch mit Art. 16 Abs. 1 der Verfassung Nordrhein-Westfalens vereinbar sind. Von Marion Heinz und Thomas Horst.
Der Aufsatz erscheint demnächst in Christian Krijnen (Hg.): “Wahrheit oder Gewinn? Über die Ökonomisierung von Universität und Wissenschaft”. Der Verlag Königshausen & Neumann, GmbH hat uns freundlicherweise das Recht zu einem Vorabdruck eingeräumt.
Niklas Luhmann, Bayreuth und die Causa Guttenberg – hier zeigt sich, wie ein System des Gebens und Nehmens funktioniert. Das Recht wird kreativ angepasst.
Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen sieht Regierungsforderungen nach weiteren Immaterialgüterrechtsverschärfungen als unglaubwürdig an, wenn der unter fragwürdigen Umständen promovierte Minister in der Politik verbleibt
Wissenschaftsverlage schröpfen nicht nur die Forschung. Sie betrügen auch die Öffentlichkeit, die sich keinen freien Zugang zu den überteuerten Publikationen leisten kann.