Die Gesellschaft für Informatik befürwortet eine Verfassungsbeschwerde gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz, das eine Analyse von Patienteninfos zulässt.
Der Zugriff auf Bestandsdaten von Handy- und Internetusern für Strafverfolger ist grundsätzlich zulässig, die bestehenden Regelungen gehen aber viel zu weit.
Stellungnahmen im laufenden Verfahren zur Bestandsdatenauskunft vor dem Bundesverfassungsgericht geben Einblicke in die Vorgeschichte des aktuellen Streits.
Anlässlich der heutigen Debatte (2. März) über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA im Deutschen Bundestag verweisen wir auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge der von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch initiierten Bürgerklage "Nein zu CETA" haben wir zuletzt kritisiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA grundgesetzkonform ist, muss das Gericht noch treffen.
Der Protest von Hunderttausenden habe Wirkung gezeigt und dazu geführt, dass das Freihandelsabkommen CETA jetzt nur vorläufig in Kraft getreten sei, kommentiert Jule Reimer. Nun liege es an den Abgeordneten der Nationalparlamente, das Abkommen genau zu prüfen, um negative Folgen für die Zukunft zu verhindern.
Für die Kritiker der europäischen Handelspolitik stehen die Zeichen derzeit weniger auf Protest als auf Werbung für soziale, nachhaltige und ökologische Alternativen
Thilo Bode wollte TTIP, das Freihandelsabkommen der EU mit den USA, zu Fall bringen - und hat es so gut wie geschafft. Wenn der Freihandels-Skeptiker Donald Trump nächste Woche Präsident der Vereinigten Staaten wird, werden die Verhandlungen nicht mehr vorankommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Atomkonzerne müssen für den verfrühten Atomausstieg entschädigt werden. Das zeigt: Schiedsgerichte wie sie bei TTIP und CETA vorgesehen sind, sind unnötig.
Über die Verfassungsklage der Stromkonzerne gegen die entschädigungslose Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung und die Einführung konkreter Abschaltdaten für alle Reaktoren nach dem Super-GAU von Fukushima hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 6. Dezember 2016 entschieden.
Ceta-Gegner sind überzeugt: Die Bundesregierung hat Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht richtig umgesetzt. Sie reichen in Karlsruhe einen weiteren Eilantrag gegen das Handelsabkommen ein. Der Vertrag soll heute in Brüssel unterzeichnet werden.
Am Dienstag soll das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada besiegelt werden. Reine Formsache, dachten viele. Nun droht eine Krisenrunde, weil der belgische Landesteil Wallonie am Vertrag rüttelt.
Interview mit Marianne Grimmstein, Initiatorin der Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Anwendung von CETA, über die Entscheidung des BVG und die weiteren Schritte der CETA-Gegner
Analyse des Urteils des BVerfG zur Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Anwendung von CETA. Besonderer Fokus wird auf die Schwierigkeiten und Widersprüche gelegt, die vom BVG gestellten Bedingungen mit sich bringen.