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heise online - Bayrische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk


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In Bayern sollen Streaming-Angebote im Netz unter bestimmten Bedingungen künftig als Rundfunk gelten und nur mit einer Sendelizenz erlaubt werden. Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat am vergangenen Donnerstag eine entsprechende Änderung seiner Fernsehsatzung verabschiedet. Im Kern geht es hierbei um eine Regulierung von Video-Streaming-Angeboten, wie sie mit Diensten wie Mogulus oder Netviewer.com möglich sind. Nach dem Willen der BLM sind demnach im "Streaming-Verfahren verbreitete" Angebote genehmigungspflichtig, wenn sie 500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffe ermöglichen und "programminhaltlich keine Bedenken bestehen". Bei über 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten ist ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10  Abs. 2 und 3 der Fernsehsatzung notwendig.

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  • @torstenschuenemann

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