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Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission können es nicht lassen. Immer wieder machen sie Vorstöße für Sonderklagerechte von Konzernen. Ihr jüngster Versuch läuft unter dem Kürzel ‚MIC‘ (Multilateral Investment Court). Ein globales Gericht, in dem Investoren gegen Staaten klagen sollen? Dagegen regt sich Widerstand. Und es gibt Hoffnung.

Die KritikerInnen von ISDS (Investor-State Dispute Settlement bzw. Investor-Staat Streitbeilegung) haben in den letzten Jahren viel erreicht. Laut EU-Handelskommissarin Malmström ist ISDS das „vergiftetste Kürzel in ganz Europa“. Der Investitionsschutz, also der Schutz aller möglichen Eigentumstitel ausländischer Investoren, bleibt zwar hoch oben auf der Prioritätenliste der europäischen Handelspolitik. Doch er ist unpopulär, schwer durchsetzbar und nach jüngerer Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) auch EU-rechtlich nur noch auf dünnem Eis unterwegs.

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