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EuGH schränkt Digitalisierung vergriffener Werke ein | heise online


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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass vergriffene Bücher laut der EU-Urheberrechtsrichtlinie nur dann digital vervielfältigt werden dürfen, wenn die Autoren vorab davon wissen und widersprechen können.

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  • @schneeschmelze

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