Die EU-Kommission schlägt vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag geht auf eine Initiative des Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy zurück, der damit das Einkommen der Künstler sichern will. "Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen", erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung. Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um Leistungsschutz-, nicht um Urheberrechte. Urheberrechte genießen einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, während die Leistungsschutzrechte ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes gelten. McCreevy empfindet diese Differenz als unsachgemäße Ungleichbehandlung.