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Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab | heise online


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Das Bundesverfassungsgericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", der es rechtfertigen würde, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.

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  • @schneeschmelze

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