Beschreibung

Wer glaubt, das 2004 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Tenor „Anwendersoftwareentwicklung kann freiberuflich sein“ erleichtere die freiberufliche Anerkennung, irrt. Im Gegenteil: Die Finanzämter ebenso wie die Finanzgerichte verlangen umfangreiche Unterlagensammlungen als Nachweis der Freiberuflichkeit. Dem zu Folge sind u. a. Selbstdokumentationen, Wissensvergleiche, Tätigkeitsbeschreibungen, Bestätigungen, Referenzen und Arbeitsergebnisse vorzulegen. Dabei kommt es nicht nur auf die Ausbildung, sondern auch auf die Tätigkeitsinhalte und die ingenieurmäßige und ingenieurvergleichbare Vorgehensweise an. Seit 1987 sind durch die Finanzgerichte und den BFH zahlreiche Urteile ergangen, die sich aber teilweise widersprechen und beim Leser für Verwirrung sorgen. Umso mehr ist eine stringente Beweisführung erforderlich.

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  • @brightbyte

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