Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Der Staat missbraucht seine Sicherheitsbefugnisse nicht? Die dafür zuständigen Mitarbeiter halten sich strikt an das Gesetz? Überwachung hat für die Betroffenen keine negativen Folgen? Hier eine Liste von Gegenbeispielen, die zeigt, warum die ausufernde Datensammlung und Überwachung niemandem egal sein kann.
Inhaltsverzeichnis
* 1 Falscher Verdacht
o 1.1 Deutschland
o 1.2 Europa
o 1.3 Welt
* 2 Pannen
o 2.1 Staat
o 2.2 Wirtschaft
* 3 Absichtliche Handlungen
o 3.1 Maßnahmen des Staates
+ 3.1.1 Deutschland
+ 3.1.2 Europa
+ 3.1.3 Welt
o 3.2 Maßnahmen der Wirtschaft
+ 3.2.1 Deutschland
+ 3.2.2 Welt
o 3.3 Missbrauch durch Einzelpersonen
+ 3.3.1 Deutschland
+ 3.3.2 Europa
+ 3.3.3 Welt
Die Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 24.08.1995, Bundessteuerblatt 1, 1995 11 S. 888) unterscheidet zwischen den System-Softwareentwicklern, denen eine ingenieurähnliche Tätigkeit zugeschrieben wird und die deshalb den Freiberuflern zugerechnet werden, und den Anwendungs-Softwareentwicklern, Programmierern und Beratern, die als gewerblich Tätige eingestuft werden.
Nach einem Urteil des Landgerichts München steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann.