Die EU-Kommission hat noch keine formale Entscheidung getroffen, ob das Freihandelsabkommen mit Kanada in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte nach dem EU-Gipfel gestern (Dienstag): „Wir müssen zwischen CETA und TTIP unterscheiden. Bei CETA sagen die meisten der Kollegen, dass dies ein gemischtes Abkommen sein sollte. Darüber müssen wir nachdenken, auch wenn wir aus rechtlichen Gründen der Auffassung sind, dass es sich um eine alleinige EU-Vereinbarung handelt – aber das werden wir in den nächsten Tagen sehen.“
Die EU-Kommission sieht Ceta als reines EU-Abkommen an - und will den Handelsvertrag mit Kanada deshalb ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen lassen. In den EU-Hauptstädten hält man das für ein fatales Signal - insbesondere nach dem Votum der Briten, aus der EU auszutreten.
Ob das als Blaupause für TTIP geltende Abkommen mit Kanada tatsächlich als „reiner Handelspakt“ klassifiziert werden kann, ist juristisch nicht eindeutig. EuGH könnte Klarheit schaffen.
Der Bundestag soll sich nun doch mit Ceta befassen. EU-Kommissionschef Juncker war zunächst gegen das Einbeziehen nationaler Parlamente – denkt darüber aber nochmal nach.
Brüssel will das Handelsabkommen Ceta vorläufig aktivieren - auch ohne die Zustimmung der Nationalparlamente abzuwarten. Aus Sicht von Juristen wäre das rechtswidrig.
In Brüssel könnten heute die Weichen für ein vorläufiges Inkraftsetzen des Freihandelsabkommens CETA gestellt werden. Wenn die betreffenden Staaten später dagegen stimmten, könnten die Beschlüsse allerdings wieder rückgängig gemacht werden, sagte der Wirtschaftswissenschaftler Peter-Tobias Stoll im DLF. Allerdings werde das praktisch relativ schwierig.