Abstract
Der Mindestlohn gelte, wer engagiert arbeite, werde dafür entsprechend entlohnt – auch im Praktikum. Durch die Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 habe sich für Praktikant/innen einiges verbessert: Das Mindestlohngesetz beende die unter dem Begriff „Generation Praktikum“ zusammengefassten Missstände und sorge dafür, dass Praktikant/innen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht würden.
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