Für den Industriellenvertreter ist das abgelaufene TTIP-Volksbegehren eine "Hetzkampagne" - derstandard.at/2000052132567/Industrie-Boss-Kapsch-gegen-Frauenquote-in-Aufsichtsraeten
Festanstellungen waren gestern. Heute wächst die Zahl der Freelancer rasant. Sie unterbieten sich mit Billigangeboten. Und die Lobby schreit nach noch mehr Deregulierung.
Ausgerechnet in den gewerkschaftsfeindlichen Vereinigten Staaten ist eine Massenstreikbewegung im Niedriglohnsektor entstanden. Im Visier befinden sich vor allem die Fast-Food-Konzerne (Von Ingar Solty)
Die Reden mit den Vorschlägen des griechischen Finanzministers Varoufakis auf den Eurogroup-Treffen am 11. und 16. Februar mit seinen Vorschlägen für eine neues Reform- und Sanierungsprogramm sind mit weiteren Dokumenten im Internet einsehbar.
Die Ordnung der Lohnfindung in unserer sozialen Marktwirtschaft ist aus den Fugen geraten. Gewerkschaften und Arbeitgeber alleine können es nicht richten. Deswegen ist der gesetzliche Mindestlohn, wie wir ihn heute verabschieden, eine subsidiäre Maßnahme.
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Aus Sicht seiner Gegner ist der geplante Mindestlohn eine Gefahr für Arbeitsplätze. Doch der aktuelle Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung weist in eine andere Richtung: Mindestlöhne sind für den Arbeitsmarkt unbedenklich, zeigt ein Gutachten.
Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.
Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.
US-Gewerkschafter belagern McDonald’s und legen sich mit der Polizei an. Hierzulande wird der Kampf um eine angemessene Lohnuntergrenze per Pressemitteilung geführt
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
{. Bernhardt (Eds.) Labor and Employment Relations Association series Labor and Employment Relations Assoc., Univ. of Illinois at Urbana-Champaign, Champaign, IL, 1. ed edition, (2008)