Standard,

Arbeitszeit gestalten

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(2017)

Abstract

Die Debatte um die Arbeitszeitgestaltung ist wieder aufgeflammt. Globalisierung, Digitalisierung, Arbeit 4.0 sind die Entwicklungen, die die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit beeinflussen und verändern. Noch mehr Mobilität und Flexibilität werden für die Zukunft gefordert. Die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit ist eine anspruchsvolle, oft konfliktträchtige Aufgabe; zum einen, weil sie die Existenzsicherung und die Wahrnehmung außerberuflicher Lebensbereiche berührt; zum anderen, weil nicht nur unterschiedliche Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten bestehen, sondern auch innerhalb der Gruppen Interessenlagen divergieren. Im Zuge der Debatte zur Flexibilisierung wird der Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgeworfen, sie passe nicht mehr in die heutige Arbeitswelt. Schutzregelungen (z.B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten) werden zur Disposition gestellt. Die Gesundheit der Erwerbstätigen bei der Arbeit physisch, psychisch und sozial zu schützen, erfordert auch zukünftig staatliches und gesetzgeberisches Handeln, indem Schutzziele und -standards, Verfahren und ggf. Maßnahmen fortgeschrieben werden. Auch zukünftig wird man auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nicht verzichten wollen und können. In der gegenwärtigen Situation stellt sich die Frage, welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sich verdichtet haben, die auch für zukünftige Arbeitszeitgestaltungen in die Betrachtung einbezogen werden sollten. Dazu leistet die vorliegende Veröffentlichung einen Beitrag: Zum Thema ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen grundlegende Erkenntnisse einerseits zu verschiedenen Aspekten der Arbeitszeit vor, wie Höchstarbeitszeiten, Umfang, Lage und Verteilung von Arbeitszeiten, Pausen und Erholzeiten, Ruhezeiten, Wegezeiten etc., andererseits aber auch zum Zusammenhang von Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sowie zur juristischen Bewertung und Ausgestaltung von Arbeitszeitgestaltungen. Die Beiträge sind für die Praxis geschrieben, das heißt, die Veröffentlichung wendet sich an alle Beschäftigten sowie an alle Akteure, die in den Betrieben aber auch überbetrieblich mit der Arbeitszeitgestaltung befaßt sind, sowie sonstige Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem.

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  • @zukunftarbeit

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