Abstract

Die Datensammelwut von Geheimdiensten (Stichwort NSA-Skandal) und großen Internetkonzernen wie Facebook oder Google sowie das Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Mai 2018 haben die Öffentlichkeit in besonderer Weise für Fragen von Überwachung und Datenschutz sensibilisiert. Vor diesem Hintergrund und im Zuge beschleunigter Digitalisierung hat die betriebliche Mitbestimmung bei technischer Überwachung in den Auseinandersetzungen und Aushandlungen zwischen Management und Betriebsrat an Stellenwert gewonnen. Im Folgenden werden wir drei verschiedene Beziehungskonstellationen skizzieren, in denen die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats in je unterschiedlicher Weise in Stellung gebracht werden und zur Geltung kommen.

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