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OVG Berlin-Brandenburg: Nutzung privater Telefonnummern für Einwilligungen in Werbung rechtswidrig

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Zeitschrift für Datenschutz, 2015 (12): V (December 2015)

Abstract

Telefonwerbung wurde in der Bundesrepublik spätestens mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen im Jahr 2009 sehr restriktiv gehandhabt. Das OVG Berlin-Brandenburg erklärt die Nutzung privater Telefonnumern für die nachträgliche Einwilligung in Telefonwerbung für rechtswidrig.

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