Abstract
Gefahr für die Privatsphäre droht häufig dadurch, dass die Informationen von heute mit der Technik von gestern geschützt werden. Deshalb fordert die DSGVO Datenschutz durch Technikgestaltung – veraltete Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren akzeptiert sie nicht mehr.
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